Ziviltechniker / Ingenieurkonsulenten
Staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker sind in ihren jeweiligen Tätigkeitsfeldern hochqualifizierte Spezialisten, und sichern aufgrund Ihrer Innovationskraft die fortschrittliche Entwicklung unseres Lebensraums.
Ziviltechniker sind mit "öffentlichen Glauben" versehene Personen gemäß § 292 Zivilprozessordnung (öffentliche Urkundsperson). Sie sind berechtigt, im Rahmen ihrer Befugnis öffentliche Urkunden zu errichten, die von Verwaltungsbehörden so angesehen werden, als ob sie von Behörden selbstausgefertigt worden wären.
Als äußeres Zeichen der staatlichen Befugnis und Beeidigung führt sie ein Siegel mit dem Bundeswappen der Republik Österreich. Dieses ist auf allen von ihnen erstellten öffentlichen Urkunden anzubringen. |
Ziviltechniker arbeiten unabhängig, neutral und vorallem treuhändisch für ihren Auftraggeber.
Die Ziviltechnikerbefugnis enthält planende, prüfende, überwachende, beratende, koordinierende, treuhändische, mediative Kompetenzen, genauso wie die Vornahme von Messungen, die Erstellung von Gutachten, das Ausstellen öffentlicher Urkunden, die berufsmäßige Vertretung vor öffentlichen Behörden, die Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen, die organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Projekten.